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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Audio- und/oder Videoaufnahmen der Events, Seminare und Lehrgänge der René Otto Knor GmbH und/oder der mit dieser verbundenen Unternehmen sind nur mit schriftlicher Zusage der René Otto Knor GmbH sowie Zustimmung aller aufgenommenen Personen gestattet. Die TeilnehmerInnen erklären sich einverstanden, dass während der Events, Seminare und Lehrgänge Fotos, Audio- und Videoaufnahmen durch die René Otto Knor GmbH gemacht werden. Die TeilnehmerInnen an Events, Seminaren und Lehrgängen übertragen sämtliche Rechte an den Fotos, Audio- und Videoaufnahmen während der Events, Seminare und Lehrgänge, insbesondere das Recht zur Veröffentlichung der René Otto Knor GmbH und stimmen gleichzeitig deren Verwendung sowie der Verwendung ihrer Kundendaten (Namen, (E-Mail-)Adressen) zur Verwendung in sozialen Medien, beispielsweise auch Look-Alike-Kampagnen, ausdrücklich zu.

II. TeilnehmerInnen haften für durch sie verursachte ebenso wie erlittene Schäden selbst. Events, Seminare und Lehrgänge können auch ohne Angabe von Gründen durch die René Otto Knor GmbH abgesagt bzw. auf den nächstfolgenden gleichartigen Termin oder auf unbestimmte Zeit verschoben, oder auch auf Durchführung durch Streaming oder hybrid oder gleichartiges umgestellt werden. Nur im Fall einer Absage wird der Event, Seminar-/ Lehrgangsbeitrag zur Gänze rückerstattet, es besteht jedoch kein Anspruch auf Rückerstattung allfälliger Stornokosten für Reise und Aufenthalt.

III. In den Events, Seminaren und Lehrgängen der Rene Otto Knor GmbH können Kommunikationstechniken sowie Möglichkeiten der Selbstbeeinflussung und/oder einer Verbesserung der individuellen Lernprozesse erlernt werden. Für den Erfolg und jegliche (daraus resultierende) Veränderungen während und nach dem Event, Seminar und/oder Lehrgängen übernimmt der/die TeilnehmerIn selbst die volle Verantwortung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung, und ersetzt keine Therapie. Feuerlauftrainings werden auf eigenes Risiko und Gefahr durchgeführt. Der/die TeilnehmerIn bestätigt hiermit, körperlich sowie geistig/seelisch gesund für die Teilnahme an den Events, Seminaren und Lehrgängen zu sein und die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden und alle Angaben korrekt gemacht zu haben.

IV. Die René Otto Knor GmbH behält sich vor, einzelne TeilnehmerInnen von Events, Seminaren oder Lehrgängen auszuschließen, wenn diese die Sicherheit oder den Lernerfolg der Gruppe gefährden (dies festzustellen obliegt dem Trainerteam und/oder dem Organisator). In diesem Fall gelten dieselben Rechtsfolgen wie in Punkt VIII.

V. Nach Erhalt der Rechnung sind 30 % des Events, Seminar-/Lehrgangsbeitrags sofort fällig, der Restbetrag des Events, Seminar-/Lehrgangsbeitrags spätestens 60 Tage vor Events-, Seminar- bzw. Lehrgangsbeginn. Bei Inanspruchnahme von Packages und des Sofortentscheider-Bonus ist der Betrag sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Eine Teilzahlung nach schriftlicher Vereinbarung ist möglich. Bei Nicht-Einhaltung der Teilzahlungsvereinbarung wird der gesamte Event, Seminar-/Lehrgangsbeitrag fällig.
Sämtliche angegebenen Preise sind wertgesichert nach dem Index der Verbraucherpreise 2015, Ausgangsbasis ist die letzte vor unserer Preisbekanntgabe veröffentlichte Indexzahl. Die Wertsicherung wird bekannt gegeben mit der letzten vor dem Zahlungsmonat veröffentlichten Indexzahl. Bei laufenden Teilzahlungen werden die Wertsicherungsbeträge alle 3 Monate verrechnet. Aus der Wertsicherung resultierende Beträge sind binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung zur Einzahlung zu bringen. Die René Otto Knor GmbH ist jedenfalls berechtigt, entstehende Erhöhungen rückwirkend für die letzten 3 Jahre geltend zu machen, und gilt es nicht als Verzicht, wenn solche während dieses Zeitraumes nicht gefordert wurden.

VI. Bei Rücktritt bis 60 Tage vor Event-, Seminar bzw. Lehrgangsbeginn werden 15 % des Event-, Seminar-/Lehrgangsbeitrags als Stornogebühr vereinbart, bei Rücktritt bis zum Tag vor Event-, Seminar- bzw. Lehrgangsbeginn werden 30% des gesamten Event-, Seminar- bzw. Lehrgangsbeitrages einbehalten/fällig. Erscheint der/die TeilnehmerIn ohne Angabe von Gründen nicht zur Veranstaltung, kann ein Rückersatz der bereits bezahlten Teilnehmerbeträge nicht gegeben werden, da der Kursplatz nur für den/die jeweiligen TeilnehmerIn selbst reserviert wird. Aus dem gleichen Grund muss auch bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung auf bis dahin unbezahlte Beiträge bestanden werden, wenn nicht im Sinne der Stornobedingungen storniert wurde. Bei der Reservierung von persönlichen „Coaching Terminen” gilt dies sinngemäß, ebenso bei Nicht-Teilnahme oder Stornierung wegen einer Coronaerkrankung oder Corona-Quarantäne.

VII. Bei Verschiebung von Lehrgängen oder von mehr als 3 Tagen durch den/die TeilnehmerIn werden administrative Kosten in Höhe von Euro 360,00 inklusive USt in Rechnung gestellt. Eine einmalige Umbuchung auf den nächstfolgenden derartigen Lehrgangstermin ist diesfalls möglich. Für die Ausstellung von Duplikaten bereits übermittelter Unterlagen, Rechnungen und dergleichen werden Euro 25,00 zuzüglich Mehrwertsteuer verrechnet.

VIII. Bei frühzeitigem Ausscheiden aus dem Event, Seminar und den Lehrgängen auf Wunsch des/der TeilnehmerIn entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Seminar-/Lehrgangsbeitrages oder sonstiger Kosten, auf bis dahin unbezahlte Beiträge muss bestanden werden. Reise-, Aufenthalts- und Verpflegungskosten sind von dem/der TeilnehmerIn zu tragen.

IX. Die Rene Otto Knor GmbH behält sich vor, Änderungen von Terminen, Veranstaltungsorten und TrainerInnen durchzuführen.

X. Firmen als Auftraggeber erklären sich einverstanden, auf unserer Referenzliste aufzuscheinen.

Stand: 10.2.2023